Die Energiekostenvergütung kann elektronisch unter www.oesterreich.gv.at/energiekostenvergleich – der QR-Code befindet sich auf dem Coupon – oder postalisch über das im Vorsatz beigefügte Antwortfeld eingelöst werden. Der Stromversorger muss automatisch 150 Euro von der nächsten Jahres- oder Schlussrechnung abziehen. Diese Lösung gewährleiste Datenschutz, sei rechtssicher und bürokratisch, betonen die Bundesministerien für Finanzen und Umwelt.
moderate Kosten
Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) betonte, dass eine Kompensation der Energiekosten die steigenden Energiekosten reduzieren würde. Aktuelle Preissteigerungen schlagen sich vor allem in deutlich höheren Jahresabschlüssen nieder, sodass die Erleichterungen auch zu diesem Zeitpunkt greifen sollten. Auch Frankreich, Slowenien und Portugal ziehen Coupons in Betracht. Steigende Energiepreise würden sich nach Ansicht von Energieministerin Leonore Gewessler (Grüne) vor allem auf die hohen Gaspreise auswirken. Insgesamt hat die Regierung bereits zwei große Hilfspakete geschnürt – von Inflationsanpassungen bis hin zu Energiesteuersenkungen auf Strom und Gas.
Wann kann der Zuschuss eingelöst werden?
Der einmalige Zuschuss von 150 Euro kann eingelöst werden, wenn beispielsweise das monatliche Bruttogehalt von 5670 Euro brutto (bzw. das Doppelte bei großen Haushalten) für Arbeitnehmer nicht überschritten wird. Den Coupon kann diejenige Person einlösen, auf deren Namen der Stromliefervertrag in der Hauptwohnung auf den Namen der Person lautet, die zur Zahlung der Stromrechnung verpflichtet ist. Der Hauptwohnsitz sollte mindestens einen Tag zwischen dem 15. März und dem 30. Juni an der jeweiligen Adresse gewesen sein. Wer bis Juli keinen Gutschein erhalten hat, kann bis zum 31. August über die Website www.oesterreich.gv.at/energiekostenvergleich oder telefonisch unter 050 233 798 einen Gutschein anfordern. Diese Hotline ist bereits in Betrieb. Auf der Seite können Sie anhand der Postleitzahl prüfen, ob bereits Coupons für ein Gebiet verschickt wurden. Geduld ist gefragt, wenn man erst kürzlich die Jahresrechnung erhalten hat: Dann bekommt man die Gutschrift erst mit der nächsten Jahresrechnung.