Deutschland hat vor dem Internationalen Gerichtshof Klage gegen Italien wegen neuer Entschädigungsforderungen für NS-Kriegsverbrechen eingereicht. Er hatte in der Vergangenheit schon einmal entschieden, dass Privatklagen unzulässig seien.
Deutschland hat beim Internationalen Gerichtshof (IGH) eine Klage gegen Rom im Streit um Reparationen für Nazi-Verbrechen in Italien während des Zweiten Weltkriegs eingereicht. Die Bundesrepublik werfe Italien vor, trotz des IGH-Urteils seit 2012 viele neue Verfahren gegen Deutschland zugelassen zu haben, so das Gericht.
Vor zehn Jahren entschied der Oberste Gerichtshof der Vereinten Nationen nach langem Rechtsstreit, dass Deutschland italienische Kriegsgefangene und andere italienische Opfer des Nationalsozialismus nicht individuell entschädigen sollte. Damit hielt er am Rechtsgrundsatz der Staatenimmunität fest, wonach Entscheidungen von Privatanwälten in Italien ungültig sind.
Die Bundesregierung sagt, die Frage der Nachkriegsreparationen sei durch zwischenstaatliche Vereinbarungen gelöst worden. Ende 2008 legte er beim IGH Berufung ein, um zu prüfen, ob die in Italien getroffenen Entscheidungen, die Deutschland zur Zahlung einer Entschädigung verpflichteten, mit internationalem Recht vereinbar seien. Die Urteile betrafen Verbrechen, die zwischen September 1943 und Mai 1945 während der deutschen Besetzung Italiens begangen wurden.
Trotz IGH-Urteil weitere Klagen
Nach Angaben der Bundesregierung wurden in Italien seit dem Urteil 2012 mehr als 25 neue Entschädigungsklagen gegen den deutschen Staat wegen NS-Verbrechen im Zweiten Weltkrieg eingereicht, in vielen dieser Fälle haben Gerichte Deutschland zu Entschädigungszahlungen verurteilt.
Zur Beilegung von Ansprüchen in zwei Fällen versuchen italienische Gerichte, deutsches Eigentum in Rom zu beschlagnahmen. Ein Gericht hatte erklärt, es habe bis zum 25. Mai Zeit, über die Anordnung des Verkaufs der Gebäude zu entscheiden, die teilweise deutsche Kultur-, Archäologie-, Geschichts- und Bildungseinrichtungen beherbergen.